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   LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16, 9 S 49/16   

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https://dejure.org/2016,61978
LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16, 9 S 49/16 (https://dejure.org/2016,61978)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01.09.2016 - 9 S 109/16, 9 S 49/16 (https://dejure.org/2016,61978)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01. September 2016 - 9 S 109/16, 9 S 49/16 (https://dejure.org/2016,61978)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • AG Wuppertal, 19.05.2016 - 92 C 342/12

    Minderung der Miete bei Einschränkung der Tauglichkeit der Wohnung in erheblicher

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Auf die Berufungen der Parteien werden das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 11.02.2016 in der Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 18.03.2016 und das Ergänzungsurteil vom 19.05.2016 (Az. 92 C 342/12) teilweise abgeändert und - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu 1) und 2) im Übrigen - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kläger beantragen, unter Abänderung des am 11.02.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wuppertal, Az. 92 C 342/12, die Beklagten zu 1) - 3) gesamtschuldnerisch zu verurteilen, die im 2. Obergeschoss des Hauses T-Str.

    Die Beklagten zu 1) und 2) beantragen, unter Abänderung des am 11.02.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wuppertal, Az. 92 C 342/12, 1.

    Die Beklagten zu 1) und 2) beantragen weiter, unter Abänderung des am 19.05.2016 verkündeten Ergänzungsurteils des Amtsgerichts Wuppertal, Az. 92 C 342/12, die Klage abzuweisen, soweit die Beklagten zu 1) und 2) zur Zahlung von 188, 29 EUR zuzüglich Zinsen verurteilt worden sind.

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Da der Mangel bisher nicht beseitigt wurde, steht den Beklagten - neben der Minderung - zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht zu (vgl. BGH, NJW 2015, 3087).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Mit dieser Plausibilitätskontrolle des eigenen Begehrens hat es sein Bewenden (BGH, NJW 2009, 1262).
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Zwar können mietvertragliche Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache auch konkludent getroffen werden, und zwar in der Weise, dass der Mieter dem Vermieter bestimmte Anforderungen an die Mietsache zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt (vgl. BGH, NJW 2010, 1133).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Die Berufungssumme ist für das angefochtene Ergänzungsurteil selbständig zu berechnen (BGH ZIP 84, 1107, juris Rn. 78).
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Beim Streit über die Räumung einer auf unbestimmte Zeit vermieteten Wohnung ist mangels anderer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" i.S. des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen, also auf die 3, 5-fache Jahresmiete abzustellen (BGH, NJW-RR 2005, 867).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Erforderlich dafür ist aber, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (BGH, NJW-RR 1996, 885).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Denn soweit das amtsgerichtliche Urteil ausdrücklich über einen Teil der Klage nicht entschieden hat, weil es der Auffassung gewesen ist, dass er nicht (mehr) anhängig gewesen ist, so kann diese bewusste Entscheidung des Gerichts, über einen nach seiner Auffassung nicht oder nicht mehr anhängigen Anspruch nicht zu entscheiden, nur mit einem Rechtsmittel angefochten werden und ist ein Antrag auf Ergänzung des Urteils nicht zulässig (BGHZ 182, 185, juris Rn. 70; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 321, Rn. 2, 4; nach BGH NJW 2010, 1148 ist der Rechtsmittelzug (Berufung) ggf. sogar neben dem Verfahren nach § 321 ZPO eröffnet, wenn das Urteil nicht bloß unvollständig, sondern (dadurch) sachlich unrichtig ist).
  • RG, 18.11.1941 - VI 30/41

    Ist eine Klagezurücknahme und infolgedessen keine Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Bereits das unterlassene Stellen eines Antrages kann nicht ohne Weiteres als Klagerücknahme aufgefasst werden (RGZ 168, 56; Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., § 269, Rn. 12; Münchener Kommentar zur ZPO-Becker-Eberhard, 4. Aufl., § 269, Rn. 19).
  • LG Wuppertal, 10.10.2013 - 9 S 2/13

    Wohnungsmiete; Beschränkung der Nutzung einer gemeinschaftlichen Einrichtung

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.09.2016 - 9 S 109/16
    Der Dachboden war - jedenfalls aufgrund der jahrzehntelangen Übung - Teil des Mietgebrauchs, so dass die teilweise Entziehung dieses Mietgebrauchs einen Mangel darstellt (vgl. das Urteil der Kammer vom 10.10.2013, Az. 9 S 2/13, abrufbar unter: www.nrwe.de).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

  • LG Wiesbaden, 17.12.1999 - 3 S 77/99

    Mietminderung bei Baulärm durch ICE-Neubaustecke

  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

  • LG Kassel, 24.05.1989 - 1 S 805/88

    Mietminderung bei Baulärm durch den Neubau einer Bundesbahnstrecke mit

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